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Kommunen Körperschaften und ihre Beteiligungen werden als eine politische und wirtschaftliche Einheit gesehen. Das Neue Steuerungsmodell verfolgt die Philosophie die verwaltungsinternen Dienstleister mit den gleichen Instrumenten wie die in Privatrechtsform geführten Beteiligungen zu steuern. Dies erfordert ein Mindestmaß an einheitlicher Zielsetzung, Steuerung, Vorgehensweise und Kontrolle. Um dies zu gewährleisten sind die Einführung und der Aufbau einer Beteiligungssteuerung erforderlich, die im Wesentlichen die drei folgenden Funktionen erfüllt: o
die
Beteiligungsverwaltung o
die
Mandatsbetreuung
Die Beteiligungsverwaltung ist die von der Gemeindeordnung geforderte mindestens
einzurichtende Aufgabe. Wir können Ihnen aufzeigen, wie die Beteiligungsverwaltung
mit geringst möglichem Ressourceneinsatz effektiv aufgebaut werden kann. Im Rahmen der Mandatsbetreuung können wir Sie bei der
Wahrnehmung Ihrer Mandate in Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat der
Beteiligungen individuell unterstützen. Das Beteiligungscontrolling bindet die
Beteiligungen auf der Grundlage der Beteiligungsverwaltung in die
verwaltungsinternen Berichts- bzw. Controllingsystem mit ein. Als Grundlage einer Neustrukturierung kann eine Potenzialanalyse durchgeführt werden, die darüber Auskunft gibt, inwieweit die Kommune mit ihren Beteiligungen strategisch richtig aufgestellt ist. In diesem Rahmen werden der Beitrag der Beteiligungen für die Kommune bzw. die kirchliche Körperschaft, Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligungen sowie zwischen Beteiligungen und Kommune erkennbar. Auch werden Fragen der Beteiligung strategischer Partner gestellt und gemeinsam mit den Entscheidungsträgern der Kommune und der Beteiligungsunternehmen beantwortet. Kirchliche Körperschaften stehen vor ähnlichen Problemen und Fragestellungen. Durch unsere gute Kenntnis kirchlicher Strukturen können wir auch hier wertvolle Unterstützung anbieten. Seine Erfahrungen zum Thema Beteiligungsmanagement hat Dietmar Hille als Autor in das Fachbuch “Grundlagen des kommunalen Beteiligungsmanagements: Kommunale Unternehmen gründen, steuern und überwachen” eingebracht. Profitieren Sie gern von seinen entsprechenden Kompetenzen. Fragen Sie gern nach unseren Referenzen. |
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